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Nutzungsbedingungen für den Renusol Webkonfigurator

Stand: 04.04.2017

§ 1 Allgemeines

1. Die Renusol Europe GmbH, Piccoloministraße 2, 51063 Köln („Renusol“) bietet auf Ihrer Website unter http://www.renusol.com („Website“) unter der Bezeichnung „Projektkonfigurator“ ein Berechnungswerkzeug an. Der Kunde kann hiermit individuelle, von Renusol angebotene Solar-Montagesysteme konfigurieren, Angebote für die Lieferung der von ihm konfigurierten Systeme erstellen und die von ihm konfigurierten Systeme bestellen.

2. Diese Nutzungsbedingungen („NB“) regeln ausschließlich die Nutzung des Projektkonfigurators durch den Kunden. Als Kunden sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch) zugelassen. Verbraucher (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch) dürfen den Projektkonfigurator nicht nutzen. Diese NB können jederzeit auf der Website im Projektkonfigurator unter https://web.renusol.com/global/terms/ abgerufen werden.

3. Renusol ist berechtigt, diese NB jederzeit zu ändern. Renusol wird den Kunden auf jede Änderung dieser NB bei dessen nächster Anmeldung im Web Konfigurator hinweisen. Die weitere Nutzung des Web Konfigurators ist dem Kunden erst möglich, wenn dieser sein Einverständnis mit den geänderten NB erklärt hat. Dieser Änderungsvorbehalt findet keine Anwendung auf im Zeitpunkt der Änderung vom Kunden konfigurierte Systeme, für die im Web-Konfigurator bereits ein Angebot erstellt worden ist.

4. Die Pflichten aus § 312g Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3, S. 2 BGB finden im Verhältnis von Renusol zum Kunden keine Anwendung.

§ 2 Nutzung des Projektkonfigurators durch den Kunden

1. Die Nutzung des Projektkonfigurators ist für den Kunden kostenfrei.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung, Ausstattung oder Funktionalität des Projektkonfigurators gegenüber Renusol. Renusol behält sich deshalb das Recht vor, den Projektkonfigurator oder einzelne Funktionalitäten jederzeit einzustellen oder zu ändern. Vom Kunden konfigurierte Systeme, für die im Projektkonfigurator bereits ein Angebot erstellt worden ist, bleiben hiervon unberührt.

3. Für die Nutzung des Projektkonfigurators durch den Kunden ist ein gesonderter Benutzerzugang erforderlich. Renusol ist nicht verpflichtet, einem Kunden einen Benutzerzugang zum Projektkonfigurator einzurichten und kann derartige Anfragen ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen.

4. Der Benutzerzugang wird durch Benutzernamen und Passwort („Zugangsdaten“) gesichert, die dem Kunden nach Übersendung einer Anfrage an Renusol über ein Registrierungsformular unter https://web.renusol.com/extern/signup/ von Renusol zur Verfügung gestellt werden. Die Zugangsdaten sind vom Kunden geheim zu halten, eine Weitergabe an Dritte ist dem Kunden untersagt. Erfährt der Kunde, dass die ihm genannten Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder bekannt geworden sein könnten, teilt der Kunde dies Renusol unverzüglich mit.

5. Der Kunde hat Renusol die durch eine Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen Dritten entstandenen Schäden zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verwendung der Zugangsdaten durch einen Dritten nicht zu vertreten hat.

§ 3 Erstellung von Angeboten im Projektkonfigurator

1. Hat der Kunde mit dem Projektkonfigurator ein individuelles Solar-Montagesystem konfiguriert, erstellt Renusol für den Kunden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden im Projektkonfigurator vorgenommenen Eingaben ein Angebot für das vom Kunden so konfigurierte Solar-Montagesystem. Dieses Angebot ist zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Erstellung durch Renusol gültig.

2. Der Kunde hat die Möglichkeit, neben dem Angebot nach Abs. 1 durch Auswahl der entsprechenden Option im Projektkonfigurator ein „Angebot an Endkunden“ zu erstellen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot von Renusol an den Kunden, sondern um ein Angebot des Kunden an seinen Endkunden. Dieses wird auf der Grundlage der vom Kunden im Projektkonfigurator vorgenommenen Eingaben mit den vom Kunden bezeichneten individuellen Preisen für die im Angebot nach Abs. 1 erfassten Waren und Leistungen erstellt und mit einem Hinweis darauf versehen, dass für das Angebot die vom Kunden benannten Liefer- und Zahlungsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

3. Die von Renusol über den Projektkonfigurator nach Abs. 1, Abs. 2 erstellten Angebote beruhen auf den vom Kunden im Projektkonfigurator vorgenommenen Eingaben. Eine Überprüfung dieser Eingaben des Kunden auf Schlüssigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit durch Renusol erfolgt nicht und wird von Renusol nicht geschuldet, ebenso wenig eine Überprüfung dahingehend, ob die vom Kunden mit dem Projektkonfigurator individuell konfigurierten Solar-Montagesysteme den Anforderungen des Kunden oder den Anforderungen des Endkunden des Kunden genügen. Renusol übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden mit dem Projektkonfigurator individuell konfigurierten Solar-Montagesystem zu den vom Kunden oder den Endkunden des Kunden gewünschten Zwecken geeignet und tauglich sind. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, das über den Projektkonfigurator von ihm nach Abs. 1, Abs. 2 erstellte Angebot unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit wegen der vom Kunden im Projektkonfigurator vorgenommenen Eingaben zu überprüfen.

4. Für die von Renusol nach Abs. 1 erstellten Angebote gelten vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen ausschließlich die im Zeitpunkt der Erstellung des Angebots gültigen Listenpreise von Renusol abzüglich des individuellen, für den Kunden geltenden Rabattsatzes.

5. Die vom Kunden über den Projektkonfigurator ggf. auch nur teilweise konfigurierten Solar-Montagesysteme werden von Renusol zum Zweck der Verbesserung des Projektkonfigurators, zur Erkennung, Behebung und zukünftigen Vermeidung von Eingabefehlern, zur weiteren oder erneuten Verwendung der Solar-Montagesysteme durch den Kunden oder zur Erbringung der von Renusol nach § 3.1, § 3.2 und ggf. nach § 5.2 dem Kunden gegenüber geschuldeten Leistungen gespeichert. Die Löschung der gespeicherten, vom Kunden konfigurierten Solar-Montagesysteme erfolgt mit vollständiger Erledigung der vorgenannten Zwecke.

§ 4 Bestellungen des Kunden aus dem Projektkonfigurator

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Grundlage eines Angebots nach § 3.1 die dort enthaltenen Waren und Leistungen bei Renusol unmittelbar aus dem Projektkonfigurator zu bestellen. Diese Bestellungen werden ausschließlich auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen von Renusol ausgeführt, nachdem der Kunde sich mit deren Geltung einverstanden erklärt hat.

2. Diese NB finden auf Bestellungen über den Projektkonfigurator keine Anwendung.

§ 5 Berechnungen zur Statik durch den Projektkonfigurator

1. Soweit im Projektkonfigurator Berechnungen zur Statik für ein vom Kunden individuell konfiguriertes Solar-Montagesystem vorgenommen werden können, handelt es sich hierbei nicht um eine verbindliche Berechnung der Statik für das jeweilige vom Kunden konfigurierte System, sondern ausschließlich um eine unverbindliche Hilfestellung für den Kunden zur ersten Abschätzung etwaiger statischer Anforderungen des jeweiligen Systems. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine solche unverbindliche Berechnung zur Statik den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

2. Ausschließlich auf einen entsprechenden, gesondert vergütungspflichtigen Auftrag des Kunden wird Renusol dem Kunden auf der Grundlage der von ihm im Projektkonfigurator für ein individuell konfiguriertes Solar-Montagesystem vorgenommenen Eingaben eine prüffähige Statik zur weiteren Verwendung durch den Kunden erstellen. Diese prüffähige Statik ist Grundlage der vom Kunden selbst zu veranlassenden Prüfung, ob die Statik des vom Kunden individuell konfigurierten Solar-Montagesystems den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ersetzt diese Prüfung durch den Kunden nicht.

§ 6 Haftung von Renusol

3. Soweit sich aus diesen NB nichts anderes ergibt, haftet Renusol bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Projektkonfigurators durch den Kunden nach den gesetzlichen Regelungen.

4. Auf Schadensersatz haftet Renusol gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Renusol a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung des Web Konfigurators überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf). Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt und die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, derer sich Renusol bei der Bereitstellung des Projektkonfigurators bedient.

5. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Renusol einen Mangel des Projektkonfigurators dem Kunden arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Projektkonfigurators dem Kunden gegenüber übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Datenschutz

1. Renusol erhebt, verarbeitet und nutzt Daten des Kunden ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

2. Im Zusammenhang mit der Speicherung von im Projektkonfigurator vom Kunden konfigurierten Solar-Montagesystemen werden auch die im Projektkonfigurator erfolgenden Eingaben der jeweils mit dem Benutzerzugang angemeldeten Person sowie Dauer und Zeitpunkt der Nutzung des Projektkonfigurators erhoben, gespeichert und genutzt. Soweit es sich hierbei um personenbezogene Daten i.S.d. § Abs. 1 BDSG handelt, erfolgt deren Erhebung, Speicherung und Nutzung durch Renusol ausschließlich zu den in § 3.5 bezeichneten Zwecken. Mit vollständiger Erledigung dieser Zwecke werden die personenbezogenen Daten durch Renusol gelöscht. Ist die weitere Speicherung der personenbezogenen Daten über diesen Zeitpunkt zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich, werden die personenbezogenen Daten nach vollständiger Zweckerledigung für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gesperrt und nach deren Ablauf vollständig gelöscht.

3. Für den Umgang mit den über den Projektkonfigurator vom Kunden erlangten personenbezogenen Daten gilt ergänzend zu diesem § 7 die Datenschutzerklärung von Renusol.

§ 8 Kündigung des Benutzerzugangs

4. Der Kunde ist berechtigt, den Benutzerzugang zum Projektkonfigurator jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Renusol kann den Benutzerzugang eines Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Benutzerzugangs bleibt unberührt.

§ 9 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte

1. Der Projektkonfigurator sowie die über den Projektkonfigurator abrufbaren Inhalte, insbesondere die Texte, Fotos, Grafiken, Abbildungen, Audio- und Videoaufnahmen, Kalkulationen und Berechnungen, sind urheberrechtlich geschützt. Renusol behält sich hieran alle Rechte vor. Jedwede Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung und Übersetzung, bedürfen außerhalb der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Renusol.

2. Im Projektkonfigurator werden eingetragene Marken, Handelsnamen, Gebrauchsmuster und Logos von Renusol und Dritten verwendet. Auch wenn diese bei der Verwendung nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, gelten hierfür die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für diese NB und die rechtlichen Beziehungen zwischen Renusol und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Sofern von diesen NB Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtlich verbindlich.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus der Bereitstellung des Projektkonfigurators unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Dies gilt nicht, wenn die Streitigkeit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand nach dem Gesetz begründet ist.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser NB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt ebenso, falls diese NB eine Lücke aufweisen sollten. In diesen Fällen gelten anstelle oder ergänzend zu diesen NB die gesetzlichen Regelungen.